Im Jahr 2022 gab es zeitweise eine starke Erhöhung der Verbraucherpreise bei nicht leitungsgebundenen Energieträgern. Der Bund hatte daraufhin im Dezember 2022 einen Härtefallfonds für Privathaushalte angekündigt, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen.

Für Privathaushalte in Bayern gibt es ein spezielles Härtefallprogramm, die nicht an das öffentliche Gasnetz angeschlossen sind und daher nicht leitungsgebundene Energieträger wie Flüssiggas oder Heizöl verwenden.

Das Bayerische Härtefallprogramm kann finanzielle Unterstützung für Haushalte bieten, die beispielsweise auch aufgrund ihrer Einkommenssituation Schwierigkeiten haben, die Kosten für nicht leitungsgebundene Energieträger zu tragen. Es wird von der Bayerischen Staatsregierung verwaltet. Die Härtefallhilfen richten sich an Privathaushalte, die mit nicht leitungsgebundenen Energieträgern heizen und die für diese Energieträger im Entlastungszeitraum 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022 mehr als eine Verdopplung der Kosten für diese Energieträger im Vergleich zu den Referenzpreisen im Jahr 2021 zu tragen hatten.

Ihren Antrag können Sie in Bayern seit dem 15. Mai 2023 stellen.

Bevor Sie jedoch einen Antrag stellen, empfehlen die Behörden anhand des Härtefallhilfe-Rechners unverbindlich vorab zu prüfen, ob Sie eine Härtefallhilfe erhalten können.

Anspruch auf Härtefallhilfe prüfen