Bevor Sie einen Tank mieten und sich vertraglich binden, lesen Sie hier einige Anregungen zum Nachdenken:

  • Erwägen Sie auch die Anschaffung eines größeren Tanks, da die Gaspreise abhängig sind von der Abnahmemenge.
  • Bedenken Sie, die Tankgröße sollte so gewählt sein, dass der Bedarf eines Jahres gedeckt ist. So können die günstigen Sommerpreise genutzt werden.
  • Die Überwachung der Prüf- und Wartungszeiten übernimmt in allen Fällen der Gaslieferant.

Kauftank

  • Eigentum

  • Den Lieferanten entscheiden Sie

  • einmalige Anschaffungskosten (Neu- oder Gebrauchttank)

  • Befüllung eigene Entscheidung (der günstigste Anbieter)

  • Wartungskosten: 2- jährige Prüfung € 35,00 zzgl. MwSt.

Miettank/Nutzungstank

  • kein Eigentum

  • Der Lieferant ist der Vermieter (Monopol)

  • dauernde Kosten bis zum Mietende (hinzu kommt, dass man aus dem Vertrag nur schlecht und mit erheblichen Kosten wieder herauskommt)

  • Befüllung gebunden an den Vermieter (selbst der Zusatz: bei günstigerem Angebot darf der Mieter woanders tanken, ist falsch*)

  • meistens eine jährliche Pauschalsumme (oft doppelt so teuer als auf dem freien Markt)

* Sie dürfen bei einem Lieferanten anfragen, aber dieser darf Sie nicht beliefern. (BGH Urteil vom 15.09.2003). Also ein Zusatz ohne Auswirkung.