Bevor Sie einen Tank mieten und sich vertraglich binden, lesen Sie hier einige Anregungen zum Nachdenken:
- Erwägen Sie auch die Anschaffung eines größeren Tanks, da die Gaspreise abhängig sind von der Abnahmemenge.
- Bedenken Sie, die Tankgröße sollte so gewählt sein, dass der Bedarf eines Jahres gedeckt ist. So können die günstigen Sommerpreise genutzt werden.
- Die Überwachung der Prüf- und Wartungszeiten übernimmt in allen Fällen der Gaslieferant.
Kauftank
Eigentum
Den Lieferanten entscheiden Sie
einmalige Anschaffungskosten (Neu- oder Gebrauchttank)
Befüllung eigene Entscheidung (der günstigste Anbieter)
Wartungskosten: 2- jährige Prüfung € 35,00 zzgl. MwSt.
Miettank/Nutzungstank
kein Eigentum
Der Lieferant ist der Vermieter (Monopol)
dauernde Kosten bis zum Mietende (hinzu kommt, dass man aus dem Vertrag nur schlecht und mit erheblichen Kosten wieder herauskommt)
Befüllung gebunden an den Vermieter (selbst der Zusatz: bei günstigerem Angebot darf der Mieter woanders tanken, ist falsch*)
meistens eine jährliche Pauschalsumme (oft doppelt so teuer als auf dem freien Markt)
* Sie dürfen bei einem Lieferanten anfragen, aber dieser darf Sie nicht beliefern. (BGH Urteil vom 15.09.2003). Also ein Zusatz ohne Auswirkung.