Rechtswidrige Verträge kommen Verbraucher teuer zu stehen – Bund der Energieverbraucher e.V. bietet Unterstützung

Wer aus längerfristigen Bezugsverträgen vorzeitig aussteigen will, dem bietet der Bund der Energieverbraucher e.V. Hilfe und Beratung an. Denn Flüssiggas kann man sehr viel günstiger auf dem freien Markt einkaufen. Die meisten der etwa 430.000 deutschen Tankgaskunden haben mehrjährige Bezugsverträge abgeschlossen. Ein überwiegender Teil der über zweijährigen Lieferverträge dürfte dabei rechtswidrig sein.

Im September hatte der Bund der Energieverbraucher auf die günstigen Bezugsmöglichkeiten von Flüssiggas auf dem freien Markt hingewiesen. Mit rechtlichen Details und Hilfestellung für Verbraucher beschäftigt sich die folgende Pressemitteilung. Das deutsche Recht lässt zum Schutz der Verbraucher Lieferverträge mit mehr als zweijähriger Vertragsdauer nur auf Wunsch des Kunden zu. Dazu gibt es eine Reihe von höchstrichterlichen Urteilen. Unzulässig lange Verträge können vom Kunden mit einer jederzeitigen dreimonatlichen Frist gekündigt werden. Selbst wenn im Vertrag vermerkt wurde, dass die Laufzeit mit dem Kunden individuell ausgehandelt wurde, trifft dies in der Regel nicht zu, wie eine Unzahl von Fällen belegt. Durch handschriftliche Eintragungen der Vertragslaufzeit wird ein individuelles Verhandeln oft nur vorgetäuscht. Immer noch versuchen viele Flüssiggasunternehmen uninformierte Kunden fünf- oder zehnjährige Verträge unterschreiben zu lassen.

Bei Abschluss der langfristigen Verträge wird oft eine Gebühr für die langfristige Nutzung eines Tanks vereinbart, die der Kunde zu zahlen hat. Wird der Vertrag nun vom Kunden vor dem Ende der vereinbarten Laufzeit gekündigt, dann gibt es die Tanknutzungsgebühr zeitanteilig zurück. Der Tank wird vom bisherigen Lieferanten zurückgenommen. Die Kosten für die Abholung muss zwar der Kunde entrichten, sofern dieser Preis angemessen ist. Als Richtschnur kann ein Betrag von höchstens 500 Euro gelten. Der Kunde muss sich dann einen neuen Tank besorgen. Das kann sich schnell lohnen, weil freie Flüssiggashändler den kostbaren Stoff deutlich günstiger anbieten. Händler, die marktgerecht anbieten, brauchen die Kunden nicht mit Verträgen zu knebeln. Der Ausstieg aus einem längerfristigen Vertrag und der Kauf eines eigenen Tanks macht sich meist nach etwa zwei Jahren bezahlt und spart alle weiteren zwei Jahre die Kosten eines neuen Tanks: Geschenktes Geld!

Tipp

Wer aus einem längerfristigen Liefervertrag aussteigen will, dem hilft der Bund der Energieverbraucher. Einfach den Liefervertrag in Kopie an den Bund der Energieverbraucher übersenden.

Quelle: Bund der Energieverbraucher