Angesichts der großen Herausforderung, die der Klimawandel wegen der Emissionen von Treibhausgasen für die heutigen und künftigen Generationen darstellt, hat sich Deutschland nach dem Übereinkommen von Paris auf europäischer Ebene zu ambitionierten Klimaschutzzielen verpflichtet.
Mit dem am 18.12.2019 in Kraft getretenen Bundesklimaschutzgesetz wurden diese Klimaschutzziele in Deutschland erstmals gesetzlich verankert. Um dieses Klimaschutzziel tatsächlich zu erreichen, müssen Klimaschutzmaßnahmen ergriffen werden. Dies hat die Bundesregierung mit dem Klimaschutzprogramm 2030 getan. Ein zentrales Instrument ist die CO2-Bepreisung von Emissionen.

Ab dem 01.01.2021 fallen demnach auf CO2-verursachende Brennstoffe (insbesondere Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas, Erdgas und Kohle) folgende Abgaben an.

2021: 25,00 EUR/to CO2 (Festpreis) => entspricht Aufschlag von ca. 3,9 Ct./ltr Flüssiggas (ca. 6,7 Ct/ltr Heizöl)

2022: 30,00 EUR/to CO2 (Festpreis) => entspricht Aufschlag von ca. 4,7 Ct./ltr Flüssiggas (ca. 8,1 Ct/ltr Heizöl)

2023: 35,00 EUR/to CO2 (Festpreis) => entspricht Aufschlag von ca. 5,4 Ct./ltr Flüssiggas (ca. 9,4 Ct/ltr Heizöl)

2024: 45,00 EUR/to CO2 (Festpreis) => entspricht Aufschlag von ca. 6,9 Ct./ltr Flüssiggas (ca. 12,0 Ct/ltr Heizöl)

2025: 55,00 EUR/to CO2 (Festpreis) => entspricht Aufschlag von ca. 8,5 Ct./ltr Flüssiggas (ca. 14,7 Ct/ltr Heizöl)

ab 2026: min. 55,00 EUR/to CO2

(Angaben ohne Gewähr)