Sonderregelung zur vergünstigten Mehrwertsteuer auf Flüssiggas endet bald – letzte Gelegenheit jetzt nutzen

Die temporäre Senkung der Mehrwertsteuer auf Flüssiggas von 19% auf 7%, die im Oktober 2022 als Maßnahme zur Entlastung der Verbraucher eingeführt wurde, steht kurz vor dem Ende. Nur noch bis zum 31. März 2024 haben Privat- und Geschäftskunden die Möglichkeit, von dieser attraktiven Ermäßigung zu profitieren, bevor die Steuer wieder auf den regulären Mehrwertsteuersatz angehoben wird. Diese Änderung betrifft damit zahlreiche Haushalte und Unternehmen in Süddeutschland, die Flüssiggas für Heizung, Warmwasserbereitung oder industrielle Prozesse nutzen.

Entscheidend ist das Lieferdatum

Um vom niedrigeren Mehrwertsteuersatz profitieren zu können, ist es entscheidend, dass Bestellung und vor allem die Lieferung des Flüssiggases bis zum 31. März 2024 abgeschlossen ist. Die Flüssiggas-Profis empfehlen daher, diese letztmalige Gelegenheit zu nutzen und Bestellungen rechtzeitig aufzugeben. Um den Prozess zu erleichtern, gibt es hier auf der Webseite von H&H Flüssiggas einen unverbindlichen Gaspreisvergleich für Interessenten.

Diese vorübergehende Steuersenkung hatte die Bundesregierung als wichtige Maßnahme zur finanziellen Entlastung von Verbrauchern und Unternehmen eingeführt, insbesondere in Zeiten steigender Energiepreise.

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