Lagermöglichkeit für große Mengen Flüssiggas; es gibt oberirdische und unterirdische Tanks.

Großtankanlagen überwiegend in der Industrie: Mit Flüssiggas-Großtankanlagen kann jeder Bedarf eines Gewerbe- oder Industriebetriebes gedeckt werden, zur Bereithaltung von Heiz- oder Prozesswärme sowie für den Antrieb von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen. In der Regel werden Großbehälter erdgedeckt eingelagert. Die Anlieferung des Gases erfolgt entweder in Straßentankwagen oder Bahnkesselwagen.

Entnahme aus der Flüssigphase

In der Industrie werden meist große Gasmengen benötigt, die aufgrund der fehlenden Umgebungswärme nicht mehr im Behälter verdampfen können. Man entnimmt deshalb das Propan flüssig dem Behälter und verdampft es in einem speziellen Verdampfer durch Wärmezufuhr mittels elektrischem Strom, Warmwasser oder Dampf. Bei Butan sind aufgrund der höheren Verdampfungstemperatur stets ein Verdampfer und eine Druckerhöhung erforderlich.

Kleintankanlagen vorwiegend für den normalen Verbrauch: Die wirtschaftlichste Flüssiggas-Versorgung ist die eigene Tankanlage. Die Aufstellung erfolgt nach gesetzlichen Bestimmungen, die das jeweilige Flüssiggas-Versorgungsunternehmen in den Planungen berücksichtigt. Flüssiggastanks bis 4.850 l (2,1 t) werden vorwiegend oberirdisch aufgestellt und dies vor allem im Bereich von Gewerbe und Industrie. Der bauliche Aufwand hierfür ist in der Regel sehr gering, eine einfache Betonplatte zur Behälteraufstellung genügt. Diese Behälter können gemietet werden. Auch unterirdisch können Flüssiggasbehälter eingelagert werden, sollte zu wenig Platz zur oberirdischen Aufstellung vorhanden sein.

Entnahme aus der Gasphase

Bei Kleintankanlagen wird Flüssiggas aus der Gasphase entnommen. Wird einem Flüssiggasbehälter aus der Gasphase Flüssiggas entnommen, so verdampft aus der flüssigen Phase eine so große Menge, bis der Gleichgewichtszustand zwischen flüssiger und gasförmiger Phase wiederhergestellt ist. Propan kann die benötigte Verdampfungswärme durch Wärmezufuhr aus der Umgebungsluft decken. Dies gilt allerdings nur so lange, wie die Behältergröße mit ihrer natürlichen Verdampferleistung dem Gasverbrauch entspricht. Gasförmige Entnahme bei einem Mindestdampfdruck im Behälter von 2,5 bar, einer Temperaturdifferenz von 20 °C und Füllungsgrad 25 %.