Sachkundiger (SK) nach § 32 Druckbehälterverordnung und TRB 502 ist, wer: durch Ausbildung, Wissen und durch seine praktischen Erfahrungswerte garantieren kann, dass er die Prüfung ordnungsgemäß durchführt die erfo [hier lesen] Sachkundiger (SK)2022-02-28T11:55:56+01:00