Einwirkung von Emissionen, d.h. den von einer Quelle ausgehenden Einflüssen auf die Umwelt, z.B. auf Menschen, Tiere, Pflanzen, Gegenstände. Die Grundlagen des Schutzes vor Immissionen sind im Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegt.

Grundsatz dabei ist, dass im Einwirkungsbereich emittierender Anlagen keine schädlichen Wirkungen auftreten dürfen. Die Höhe der zulässigen Immissionsbelastungen ist in den technischen Anleitungen zur Reinhaltung der Luft (TA-Luft) bzw. zum Lärm (TA-Lärm) festgelegt.