Ausgewiesene Trinkwasser-Schutzgebiete sichern die Versorgungskapazität auch für die Zukunft. Sie sollen die natürlichen Wasserschätze schonen, erhalten und schädliche Umwelteinflüsse von ihnen fernhalten. Die Verwendung von Flüssiggas ist in diesen Schutzgebieten uneingeschränkt erlaubt.