Am 1. Juni 1994 trat die neue Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) in Kraft; gemeinsam mit der seit dem 1. Januar 1995 gültigen novellierten Wärmeschutzverordnung (WSchV) soll das Ziel der Bundesregierung realisiert werden, den CO2-Ausstoß bis zum Jahre 2005 um 20 - 30 % zu reduzieren; die HeizAnlV stellt erstmals Anforderungen an die Energieausnutzung von Heizkesseln und greift in den Heizungsbestand ein; Altanlagen mit einer Nennleistung > 70 kW, die vor 1973 bzw. 1978 installiert wurden, müssen ausgetauscht werden; Grundlage der Verordnung ist die EU-Heizkessel-Richtlinie; danach gibt es zukünftig drei Kesselklassen, die sich hauptsächlich im Jahres-Nutzungsgrad unterscheiden: Standard-Heizkessel, Niedertemperatur-Heizkessel und Brennwert-Heizkessel, wobei Standard-Heizkessel nur noch in Ausnahmefällen zugelassen sind.
siehe auch Wärmeschutzverordnung, Brennwertgeräte.