Abgabe von Stoffen und Energien (z.B. Schall, Erschütterung, Strahlung, Wärme, Schadstoffe) aus einer Quelle an die Umwelt. Treten diese Stoffe und Energien an einem bestimmten Ort auf, handelt es sich um eine Immission. Die Größe der zulässigen Emissionswerte unterliegt gesetzlichen Verordnungen (Bundes-Immissionsschutzgesetz, technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft bzw. gegen Lärm (TA-Luft, TA-Lärm), Verordnung über Großfeuerungsanlagen.