Sicherheits-Manometer, das den jeweils herrschenden Betriebsüberdruck anzeigt; jeder Flüssiggasbehälter muss damit ausgerüstet sein; der zulässige Betriebsüberdruck muss augenfällig, z.B. durch eine rote Strichmarke auf der Skala, gekennzeichnet sein; die Druckmesseinrichtung ist gut sichtbar am Flüssiggasbehälter anzubringen; die Nachprüfung des Manometers muss während des Betriebes möglich sein.