Mindestens 95 % Massenanteile Butan- und Butenisomere; der Gehalt an Butanisomeren muss überwiegen.
Der Rest darf aus Propan, Propen, Pentan- und Pentenisomeren bestehen.
Mindestens 95 % Massenanteile Butan- und Butenisomere; der Gehalt an Butanisomeren muss überwiegen.
Der Rest darf aus Propan, Propen, Pentan- und Pentenisomeren bestehen.
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