Flüssiggasbehälter-Anlagen müssen mit einem Feuerlöscher der Brandklasse ABC, Mindestfüllung 6 kg, an gut zugänglicher Stelle ausgerüstet sein; dieser ist stets betriebsbereit zu halten.
Flüssiggasbehälter-Anlagen müssen mit einem Feuerlöscher der Brandklasse ABC, Mindestfüllung 6 kg, an gut zugänglicher Stelle ausgerüstet sein; dieser ist stets betriebsbereit zu halten.
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