Ist für oberirdische Flüssiggasbehälter nicht erforderlich, wenn diese auf Beton, in Verbindung mit gewachsenem Boden, aufgestellt oder mit geerdeten Rohrleitungen verbunden sind; dies gilt nicht, wenn der Flüssiggasbehälter auf einer isolierenden Schicht (Erdungswiderstand > 106 V), z.B. Bitumen, aufgestellt ist; Maßnahmen gegen Blitzschlag sind nicht erforderlich; erdgedeckte oder halboberirdische Flüssiggasbehälter müssen nicht geerdet werden.