Bei einer Wohnhausversorgung darf der Druck in den im Haus verlegten Rohrleitungen nur 50 mbar betragen. Vor der Hauseinführung oder am Behälter ist deshalb ein zweiter Druckregler erforderlich, der den Gasdruck von 0,7 bar auf 50 mbar reduziert.
Bei einer Wohnhausversorgung darf der Druck in den im Haus verlegten Rohrleitungen nur 50 mbar betragen. Vor der Hauseinführung oder am Behälter ist deshalb ein zweiter Druckregler erforderlich, der den Gasdruck von 0,7 bar auf 50 mbar reduziert.
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