Flüssiggasanlagen, egal welcher Größe, ob für den privaten oder gewerblichen Bereich, werden nur von Fachleuten nach genauen und bewährten Richtlinien errichtet und gewartet. Fertig installierte Anlagen werden von einem Sachkundigen (SK) geprüft und abgenommen. Alle 2 Jahre von einem Sachverständigen (SV) oder SK eine äußere Prüfung, alle 10 Jahre eine innere Prüfung.