Aus Sicherheitsgründen muss der Anschluss eines Wärmeerzeugers an den Schornstein durch den Bezirksschornsteinfegermeister genehmigt werden. Mischbelegung des Schornsteins (z.B. Gasheizung/Ölheizung) wird meist nicht gestattet. Der erforderliche Schornsteinquerschnitt ergibt sich aus der Schornsteinhöhe und der Leistung des Wärmeerzeugers.
Siehe auch unter Feuerungsverordnung.