Seit einiger Zeit ist zu beobachten, dass einige Unternehmen aus dem Flüssiggas-Oligopol massiv versuchen, durch Verunsicherung und Verbreitung von Angst, Flüssiggas-Nutzer und potentielle Flüssiggaskunden vom Erwerb eines eigenen Gastanks abzuhalten. Auf die einzelnen dort vorgebrachten, fadenscheinige "Argumente" wollen wir im folgenden etwas näher eingehen.....
Ungenügend informierte und selbsternannte Berater und auch eigeninteressengeleitete Unternehmer empfehlen seit neuestem, einen Flüssiggastank käuflich zu erwerben!
Ungenügend informiert ist vor allem der Kunde, der sich leider noch immer einreden lässt, ein Miettank sei für ihn die günstigste Lösung. Und beim Zitierer ist ein Eigeninteresse "selbstverständlich ausgeschlossen"(!).
Was Sie vorher prüfen bzw. wissen sollten, bevor Sie einen Tank kaufen und gleichsam selbständiger Flüssiggasunternehmer werden.
Das ist wirres Zeug! Als Unternehmen bezeichnet man eine rechtliche und organisatorische Einheit, die Güter und Leistungen für den fremden Bedarf erzeugt oder beschafft mit dem Zweck, einen Gewinn zu erzielen. Wollen Sie das? Nein, Sie wollen Kosten sparen und als Kunde am freien Wettbewerb partizipieren. Das ist Ihr gutes Recht!
Haben Sie das ausreichende Wissen um eigenverantwortlicher Betreiber eines Gefahrgutbehälters zu sein?
Haben Sie die ausreichende Qualifikation einen Elektroherd, ein Auto oder ein Fernsehgerät (also ein Gerät des täglichen Bedarfs) in Betrieb zu nehmen? Dann beantworten Sie diese Frage ruhig mit: Ja! Übrigens: Sehen Sie in einem Benzintank für das Auto oder in einem Gas-Feuerzeug auch einen Gefahrgutbehälter?
Sind an Ihrem Wohnort mehrere technisch und wirtschaftlich seriöse "freie" Propananbieter vorhanden?
Es gibt in Deutschland mittlerweile wenigstens 30 freie Flüssiggasanbieter, von denen ein großer Teil überregional tätig ist. Davon abgesehen könnte man sein Gas ja auch bei den Oligopolisten kaufen, wenn sie denn marktfähige Preise hätten.
Sind Sie hinsichtlich der Gefahren, die durch das Betriebsrisiko bei einem Gefahrgutbehälter entstehen, ausreichend, auch gegen Rechte Dritter (Haftpflicht) versichert?
Die normale Hausversicherung bzw. die normale Haftpflichtversicherung für das Haus decken ebenfalls das Risiko für die Heizung. Flüssiggasanlagen gelten nicht als besonderes Risiko. Im Zweifelsfall fragen Sie Ihren Versicherungsagenten (... und nicht den Flüssiggashändler).
Wissen Sie, dass die wechselnde Belieferung von Gas mit unterschiedlichen Lieferanten im entsprechenden Technischen Regelwerk "TRF 1996" nicht vorgesehen ist? Das heißt Sie müssen bei allen Gaslieferungen anwesend sein und die jeweilige Standortprüfung durch einen Sachkundigen nach Druckbehälterverordnung durch Vorlage der Behälter- und Prüfdokumente unterstützen.
In der TRF 1996 kommt der Begriff Eigentümer nicht vor! Die Festschreibung der Belieferung in der TRF nur durch einen Lieferanten ist Wunschdenken. In der Vorschrift ist der Betreiber (also Sie als Kunde) der Verantwortliche. Der Betreiber muss die Prüfakte oder ein Prüfbuch vorhalten (TRF 1996 3.1.2) und die vorgeschriebenen Prüfungen veranlassen. Damit die Verantwortung nicht allein bei Ihnen lastet, können Sie ein Fachunternehmen (Freier Anbieter, Flüssiggas-Oligopolisten) mit der Wahrnehmung Ihrer Pflichten beauftragen (Wartungsvertrag oder Prüfung/Wartung nach Aufwand etc.). Das heißt natürlich nicht, dass Sie bei jeder Lieferung anwesend sein müssen.
Die Lieferung von sauberem Flüssiggas/Propan nach DIN 51622 ist eine wichtige Voraussetzung für die Vermeidung von Gesundheitsschäden, sicherheitstechnischen Risiken und wirtschaftlichen Schäden. Woher haben Sie das Vertrauen, dass ein "freier" Anbieter, dies sowohl gewährleistet als auch im Fall dafür haftet. Wie prüfen Sie den Lieferanten auf seine Glaubwürdigkeit, Fachkompetenz und wirtschaftliche Solidität?
Das Produkt Flüssiggas (auch als Propan, Gemisch C etc. bezeichnet) ist bei allen seriösen Händlern identisch! Wer Ihnen etwas anderes als Flüssiggas nach DIN 51622 verkauft und liefert, handelt kriminell und wird bestraft!
Es gibt in Deutschland kein "Amt", dass die Arbeit von "freien" Anbietern kontrolliert. Dies hat z.B. bereits zum Verkauf von tatsächlich gesundheitsgefährdendem, vergiftetem Gas mit erheblichen Folgen geführt.
Leider gibt es auch kein Amt für/gegen Kundenverdummung, das die Arbeit und das Geschäftsgebaren von einzelnen Oligopolisten kontrolliert! Einmal im Jahr kommt (von Amtes wegen) der Schornsteinfeger und unternimmt eine Abgasmessung bei Ihnen! Ferner ist der Verbraucherschutz in Deutschland vorbildlich geregelt. Bei Verstößen können Sie bei jedem Gericht oder bei jeder Polizeidienststelle Anzeige erstatten.
Wie werden Sie die notwendigen regelmäßigen Anlageprüfungen rechtzeitig und wirtschaftlich und qualitativ in eigener Verantwortung sichern?
Mittels Kalender und Telefon! Ansonsten bieten die meisten Freien Anbieter selbst oder durch qualifizierte Prüfunternehmen die wiederkehrenden Prüfungen an. Eine Vermittlung ist in jedem Fall möglich.
Wie prüfen Sie, dass der Gaslieferer eine ausreichende Versicherung, die fachliche Qualifikation und Zuverlässigkeit hat?
Kann es Ihre Aufgabe sein dies zu prüfen? Selbstverständlich haben alle Unternehmen in Deutschland (u.A.) eine Haftpflicht für Ihre Produkte und Dienstleistungen. Wer dies nicht ausreichend versichert, handelt leichtsinnig und haftet persönlich und unbegrenzt. Wer will das schon?!
Wen werden Sie um Hilfe bitten, wenn der Behälter bzw. die Armaturen einen Defekt haben, die u.U. auch eine Entleerung des Tanks mit einem Spezialfahrzeug erfordern?
Den Lieferanten des Tanks oder Ihren aktuellen Gaslieferanten. Die Entleerung der Tanks kann i.d.R. mit den selben Fahrzeugen erfolgen, wie die Befüllung.
Rufen Sie die freien Anbieter auch außerhalb der Arbeitszeit an! Erreichen Sie mehr als einen automatischen Anrufbeantworter?
Machen Sie die Gegenprobe bei den Oligopolisten, insbesondere Freitag nachmittags!
Erkundigen Sie sich beim zuständigen Gewerbeaufsichtsamt und bei Wirtschaftsauskunfteien über den Anbieter, dessen Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Potenz?
Erkundigen Sie sich künftig auch über die Potenz von Supermärkten, Zeitungsläden, Backshops usw. usw. (... wenn Sie nichts besseres zu tun haben). Unternehmen und Dienstleister, die mehr als einmal bei Ihnen liefern wollen, können es sich nicht leisten, Sie als Kunden NICHT zufrieden zustellen. Es sei denn, die Unternehmen fesseln Ihre Kunden mit langfristigen Knebelverträgen.
Lassen Sie sich bei jeder Lieferung die Qualität des Gases dokumentieren. Verlangen Sie eine Versicherungsbestätigung durch den Versicherer des Lieferanten.
Bei uns steht die Qualität des Gases sowohl auf dem Lieferschein als auch in der Rechnung. Hierfür haften wir mit unserem guten Namen! Was hat eine Versicherung mit der Qualität zu tun? Können sich die Zitierer gegen schlechte Qualität versichern statt gute Qualität zu liefern?
Bedenken Sie, die Lieferung muss bar (cash) bezahlt werden. Wissen Sie, wo und wie Sie den Lieferanten bei Reklamation erreichen?
Natürlich kann die Lieferung durch Rechnung, Bankeinzug oder auch in bar bezahlt werden. Und erreichbar sind wir für unsere Kunden unter 0821 - 267 8926 zu den üblichen Geschäftszeiten oder unter 0176 - 100 23 380 - 24 Stunden täglich!
Lassen Sie sich den gültigen Eichnachweis für den Zähler am Tankfahrzeug vorlegen. Es geht um Ihr Geld.
An jedem Flüssiggas-Auslieferfahrzeug, dass mit einem Zählwerk und einem Bon-Drucker für die Kundenbelieferung ausgestattet ist, MUSS(!) nach deutschem Recht ein Eichnachweis angebracht sein! Mittels einer Plombe, die das Eichamt am Zählwerk anbringt, kann jederzeit, auch dem Kunden gegenüber, der Eichnachweis erbracht werden.
Was werden Sie mit dem Gefahrgutbehälter tun, wenn Sie diesen nicht mehr brauchen oder wenn er verschrottet werden muss?
H&H Flüssiggas kauft jeden gelieferten Tank auf Kundenwunsch auch wieder zurück! Versprochen!
Wie werden Sie bei Bedarf Reparaturen durch Fachfirmen organisieren und wirtschaftlich erledigen lassen?
Mittels Telefon, Freiem Anbieter, dem Gas-Wasser-Installateur und dem freien Wettbewerb, der dafür sorgt, dass Kunden die Preise vergleichen und für vergleichbare Leistungen nicht zuviel bezahlen. Das ist mehr als Ihnen die Oligopolisten zugestehen!
Wissen Sie, dass eine unsachgemäße Befüllung mit Gas (mehr als 85 % Inhalt) eine sicherheitstechnisch sehr gefährliche Situation entstehen lässt?
Als Flüssiggas-Kunde sollten Sie das wissen! Deshalb sind Flüssiggas-Tankwagen für die Kundenbelieferung alle mit einer Funkfernabschaltung ausgerüstet, die dieses verhindert. Ansonsten ist dieser Hinweis - wie auch alle anderen - PANIKMACHE und der Versuch, die Freien Anbieter zu diskreditieren und vom Markt zu drängen!
LASSEN SIE SICH DAS NICHT GEFALLEN! INFORMIEREN SIE SICH BEI DEN VERBRAUCHERZENTRALEN, IM INTERNET ODER BEI DER FGU FLÜSSIGGAS-UNION VERBAND DER FREIEN FLÜSSIGGASANBIETER!
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